Fachbewilligung Pflanzenschutz: Wichtige Informationen für (Hobby-)Winzer

Viele Pflanzenschutzmittel im Weinbau – auch biologische Lösungen – sind nur für die berufliche Verwendung registriert, dies gilt zum Beispiel für die Produkte, wie CeraSulfur, FytoSave oder Myco-Sin. Um diese Produkte weiterhin kaufen und anwenden zu dürfen, benötigen Sie eine offizielle Fachbewilligung Pflanzenschutz Landwirtschaft (FaBe).

Das Wichtigste in Kürze

Die Regelungen für den Pflanzenschutz werden verschärft. Ab 2026/2027 gelten neue Anforderungen für den Bezug und die Anwendung von Profi-Produkten:

  • Digitale Fachbewilligung (FaBe): Ab 2026 wird die FaBe digital geführt. Bestehende Abschlüsse müssen zwischen dem 3. Januar und 30. Juni 2026 im FaBe-Register registriert werden.
  • Kaufbelege ab 2027: Ab dem Jahr 2027 dürfen Pflanzenschutzmittel der Kategorie «berufliche Verwendung» nur noch gegen Vorweisen der digitalen FaBe verkauft werden.
  • Sonderregelung Kupfer (Airone): Produkte für die nichtberufliche Verwendung durften nur noch bis zum 31.10.2025 verkauft werden und müssen bis zum 31.10.2026 aufgebraucht werden. Danach ist für die Anwendung von Kupfer (Airone) eine FaBe zwingend.

Wer braucht eine Fachbewilligung?

Jede Person, die Produkte für die berufliche Verwendung einsetzt. Dies gilt auch für Hobbywinzer.

Kursangebote und Anmeldung

Falls Sie noch keine anerkannte Fachbewilligung besitzen, müssen Sie einen Kurs mit Prüfung absolvieren. Die Kurse werden auf kantonaler Ebene organisiert. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich direkt an die Prüfungsstellen Ihres Wohnkantons zu wenden: 

Hier geht es zur Kontaktliste   Kurs Inforama

Weiterführende Links

Hier finden Sie detaillierte Informationen und die offiziellen Listen der anerkannten Abschlüsse: